Impressumspflicht bei Facebook
Ein aktuelles Urteil legt fest, dass die Impressumspflicht des § 5 TMG auch für Seiten auf sozialen Netzwerken wie Facebook gilt. Ein Impressum muss vor allem die folgenden Bedingungen erfüllen:
Ein aktuelles Urteil legt fest, dass die Impressumspflicht des § 5 TMG auch für Seiten auf sozialen Netzwerken wie Facebook gilt. Ein Impressum muss vor allem die folgenden Bedingungen erfüllen: