Impressumspflicht bei Facebook

Ein aktuelles Urteil legt fest, dass die Impressumspflicht des § 5 TMG auch für Seiten auf sozialen Netzwerken wie Facebook gilt.
Ein Impressum muss vor allem die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Einfach erkennbar – Ein durchschnittlich aufgeklärter Nutzer muss sofort erkennen können, wo sich das Impressum befindet. Rubrikbezeichnungen wie “Impressum”, “Über uns” oder “Kontakt” sind ausreichend. Bei Facebook gibt es aber nur die Rubrik “Info”. Aber leider hat das Gericht entschieden, dass ein durchschnittlicher Nutzer nicht einfach erkennen kann, dass hinter “Info”, Informationen zum Anbieter der Fanseite zu finden sind. Zudem hat das OLG Hamm (Urteil v. 20.05.2010 – I-4 U 225/09) entscheiden, dass Informationspflichten auch in den mobilen Apps erfüllt werden müssen.
- Unmittelbar erreichbar – Das Impressum muss von jeder Seite des Angebotes mit 2-Klicks erreichbar sein. Das müssen Sie ganz besonders beachten, wenn Sie auf das Impressum auf Ihrer Website verlinken.
- Eindeutig – Wenn Sie auf das Impressum auf Ihrer Website verlinken, darf der Betreiber der Facebook-Seite nicht anders lauten, als die Angabe in dem Impressum auf der Website. Wenn Z.B. bei Facebook steht, dass die Fanseite ein Angebot der “Muster GmbH” ist und im verlinkten Impressum steht die “Muster GmbH & Co KG”, ist das Impressum nicht eindeutig. In diesem Fall müssen Sie im verlinkten Impressum den Hinweis “Dieses Impressum gilt auch für die Facebookseite http://facebook.com/IhrVanityURL” ergänzen.
- Ständig verfügbar – Das Impressum muss permanent erreichbar sein. Das gilt auch, wenn Sie Ihre Fanseite gerade erst aufbauen.
Impressum der eigenen Website verwenden
Um das Impressum der eigenen Website in einem Tab der Faceboo-Fanseite anzuzeigen können verschiedenen IFrame-Apps verwendet werden, zum Beispiel Static HTML tab von Woobox.
Empfehlenswert ist es bei dieser Variante ein eigenes Template für die darstellung des Seiteninhaltes zu verwenden um überflüssige Navigations- und Informationselemente nicht anzuzeigen.